… das Elterngeld zwölf Monate zurückschaut?
Maßgeblich sind die zwölf Kalendermonate vor der Geburt — genauer gesagt vor dem Mutterschutz. Wer die Steuerklasse ändert, muss das früh genug tun: sie muss in mindestens sieben dieser Monate gegolten haben.
§ 2b, § 2c BEEG