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ElterngeldOptimierer
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Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Welche Variante wann mehr bringt — und warum Teilzeit die Rechnung verändert.

Basiselterngeld

Basiselterngeld ersetzt 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens. Der genaue Satz hängt von der Höhe ab: Zwischen 1.000 und 1.200 Euro sind es 67 Prozent, darunter steigt der Satz bis auf 100 Prozent, darüber sinkt er auf 65 Prozent.

Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Beiden Elternteilen zusammen stehen vierzehn Monate zu, einem Elternteil allein höchstens zwölf. Die letzten zwei Monate gibt es nur, wenn beide Elterngeld beziehen.

§ 2, § 4 BEEG

ElterngeldPlus

Ein Basismonat lässt sich in zwei ElterngeldPlus-Monate tauschen. Der monatliche Betrag halbiert sich dabei höchstens — gedeckelt auf 900 Euro, mindestens 150 Euro —, die Bezugsdauer verdoppelt sich.

Der eigentliche Vorteil zeigt sich bei Teilzeit. Beim Basiselterngeld wird der Teilzeitverdienst voll gegengerechnet, sodass vom Elterngeld oft wenig übrig bleibt. Beim ElterngeldPlus greift die Deckelung auf die Hälfte deutlich später — unter dem Strich bleibt mehr.

Ohne Teilzeit ist ElterngeldPlus meist neutral: halber Betrag, doppelte Dauer. Mit Teilzeit ist es fast immer die bessere Wahl.

§ 4a BEEG

Partnerschaftsbonus

Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden, gibt es zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate je Elternteil.

Die Bedingung wird streng geprüft: Beide müssen im Monatsdurchschnitt innerhalb des Korridors liegen. Wer darunter oder darüber landet, verliert den Bonus rückwirkend und muss zurückzahlen.

§ 4b BEEG

Was in den ersten Monaten passiert

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden voll auf das Basiselterngeld angerechnet. In den Lebensmonaten, in die die Schutzfrist fällt — üblicherweise die ersten beiden — bleibt daher praktisch kein Elterngeld übrig.

Diese Monate gelten trotzdem als verbraucht. Sie lassen sich nicht auf später verschieben und nicht in ElterngeldPlus umwandeln. Das ist wichtig für die Planung: Von den vierzehn Monaten sind faktisch zwei bereits belegt.

§ 3 Abs. 1 BEEG

Häufige Fragen

Bekomme ich im ersten Monat nach der Geburt Elterngeld?
In der Regel nicht. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden voll angerechnet, sodass für die ersten beiden Lebensmonate meist kein Elterngeld ausgezahlt wird. Diese Monate gelten dennoch als in Anspruch genommen.
Lohnt sich ElterngeldPlus ohne Teilzeit?
Meist nicht besonders. Ihr bekommt den halben Betrag über die doppelte Zeit, in der Summe also ungefähr dasselbe. Der Vorteil entsteht erst, wenn ihr nebenher arbeitet.

Was heißt das für euch konkret?

Der Rechner setzt eure Zahlen ein und zeigt, welche Fristen bei euch noch offen sind.

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